Pensionskasse

Ist ein Unternehmen ähnlich einer Versicherungsgesellschaft. Deren Haupt-Leistung ist die Erbringung von Renten.

Pensionskassen hatten als ursprünglichen Zweck die Verpflichtungen aus Betrieblicher Altersversorgung von Konzernen und Großbetrieben auszulagern und somit nicht deren Bilanz zu belasten.

Somit war die jeweilige Pensionskasse ausschließlich für jeweils einen einzigen Konzern / Großbetrieb zuständig.

Inzwischen gibt es Pensionskassen die allgemein und somit für alle Arbeitgeber jeder Größe zugänglich sind. In der Regel sind diese Pensionskassen Tochtergesellschaften von Versicherungsunternehmen.

Sollte eine Versicherungsgesellschaft in den Konkurs gehen, sind die Gelder und Ansprüche derer Kunden gesichert (auf Grund von Anlagevorschriften des Bundesaufsichtsamtes und im schlimmsten Fall durch ein halbstaatliches Institut „Protektor“).

Offene Pensionskassen bzw. deren Kunden sind jedoch nicht durch „Protektor“ geschützt.