Betriebliche Altersversorgung (BAV)  – einfach erklärt

Bei allen Formen steht das Sparen, Ansammeln von Vermögen für das Rentenalter im Vordergrund.

Formen:

  • Direktversicherung (Produkt einer Versicherungsgesellschaft)
  • Pensionskasse (Unternehmen – ähnlich einer Versicherungsgesellschaft)
  • Pensionsfonds (Unternehmen – ähnlich einer Versicherungsgesellschaft)
  • Unterstützungskasse ((Unternehmen – ähnlich einer Versicherungsgesellschaft)
  • Pensionszusage / Gesellschafter-/ Geschäftsführer-Versorgung ´- hierbei handelt es sich zunächst um rein buchhalterische Möglichkeiten, deren Finanzierung absolut frei ist!

Betriebliche Altersversorgung (bAV):  Kurz erklärt

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was ist die betriebliche Altersversorgung?
  2. Welche unterschiedlichen Durchführungswege gibt es für eine betriebliche Altersversorgung?
  3. Worin unterscheiden sich die Durchführungswege?
  4. Direktversicherung
  5. Pensionskasse
  6. Pensionsfonds
  7. Unterstützungskasse
  8. Pensionszusage
  9. Wer schließt den Vertrag zur betrieblichen Altersversorgung?
  10. Ansparphase und Auszahlphase: Was ist das?
  11. Die Ansparphase
  12. Die Auszahlphase
  13. Muss ich die Auszahlungen einer bAV versteuern?
  14. Ist es ratsam, Zusatzversicherungen zur bAV abzuschließen?
  15. Welche Förderungen gibt es für neu abzuschließende Verträge?
  16. Können Arbeitnehmer den Durchführungsweg der bAV frei wählen und haftet der Arbeitsgeber?
  17. Was sollte ich vor Abschluss eines Vertrages zur betrieblichen Altersversorgung beachten?
  18. Sie benötigen Beratung?

1. Was ist die betriebliche Altersversorgung?

Unter betrieblicher Altersversorgung (bAV), auch betriebliche Altersvorsorge genannt, werden alle Verträge verstanden, die ein Arbeitgeber für den Arbeitnehmer zur Altersvorsorge einrichtet. Es gibt fünf verschiedene Durchführungsformen.

Bei allen Formen der betrieblichen Altersversorgung steht das Sparen und Ansammeln von Vermögen für das Rentenalter im Vordergrund.

Bei der bAV ist es teilweise möglich, berechtigte Hinterbliebene im Todesfall zu versorgen und die Absicherung bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit (Erwerbs- und Berufsunfähigkeit) sicherzustellen.

2. Welche unterschiedlichen Durchführungswege gibt es für eine betriebliche Altersversorgung?

Folgende Möglichkeiten der bAV werden unterschieden:

Direktversicherung: Ist ein Versicherungs-Produkt einer Lebens-Versicherungsgesellschaft.

Pensionskasse: Hierbei handelt es sich um ein selbstständiges Versorgungsunternehmen, ähnlich einer Versicherungsgesellschaft.

Pensionsfonds: Das sind versicherungsähnliche Unternehmen, welche die Beiträge bis zu 100 % am Aktienmarkt anlegen dürfen.

Unterstützungskasse:  Ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung  ähnlich einer Versicherungsgesellschaft, bietet jedoch selbst keine Garantien. Häufig schließt die Unterstützungskasse zur Finanzierung und Sicherstellung der unverbindlichen Rentenansprüche ihrer Kunden selbst eine Rückdeckungsversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft ab.

Pensionszusage/Gesellschafter-Versorgung/Geschäftsführer-Versorgung: Hierbei handelt es sich zunächst um rein buchhalterische Möglichkeiten, deren Finanzierung absolut frei ist.

3. Worin unterscheiden sich die einzelnen Durchführungswege der bAV?

Direktversicherung

Der Arbeitgeber schließt eine Versicherung für den Arbeitnehmer (direkt) bei der Versicherungsgesellschaft ab.

In der Praxis sieht es meistens anders aus. Der Arbeitnehmer wird von einem Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler bezüglich einer betrieblichen Altersversorgung beraten. Bei kleineren und mittleren Betriebsgrößen ist die Direktversicherung der Standard und daher wird regelmäßig nur dieses Thema mit dem Arbeitnehmer besprochen. Der Arbeitnehmer wiederum kann den Vertrag nicht ohne den Arbeitgeber abschließen, sodass entweder vom Berater oder vom Arbeitnehmer Kontakt zum Arbeitgeber aufgenommen wird um einen Vertragsabschluss mit dem Arbeitgeber zu erzielen.

Pensionskasse

Die Pensionskasse ist ein Unternehmen ähnlich einer Versicherungsgesellschaft, deren Hauptleistung ist es, Renten zu erbringen. Ursprünglich war der Zweck von Pensionskassen, die Verpflichtungen aus betrieblicher Altersversorgung von Konzernen und Großbetrieben auszulagern und somit nicht deren Bilanz zu belasten.

Somit war die jeweilige Pensionskasse ausschließlich für jeweils einen einzigen Konzern oder Großbetrieb zuständig. Inzwischen gibt es Pensionskassen die allgemein und somit für alle Arbeitgeber jeder Größe zugänglich sind. In der Regel sind diese Pensionskassen Tochtergesellschaften von Versicherungsunternehmen.

Abgrenzung zur Direktversicherung: Sollte eine Versicherungsgesellschaft in den Konkurs gehen, sind die Gelder und Ansprüche derer Kunden gesichert. Hierfür sorgen die Anlagevorschriften des

Bundesaufsichtsamtes. Im Notfall bürgt das halbstaatliche Institut „Protektor“. Offene Pensionskassen bzw. deren Kunden sind jedoch nicht durch „Protektor“ geschützt.

Pensionsfonds

Pensionsfonds sind rechtlich selbstständige Unternehmen, ähnlich einer Versicherungsgesellschaft, deren Hauptleistung das Erbringen von Renten ist.

Die Pensionsfonds wurden eingerichtet, um im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung eine flexiblere Geldanlage mit einer Aktienquote von bis zu 100 % zu ermöglichen. Diese Geldanlagen unterliegen somit nicht der Aufsichtspflicht und den Anlagevorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). In der Regel sind diese Pensionskassen Tochtergesellschaften von Versicherungsunternehmen.  Aufgrund fehlender Vorschriften gibt es in Pensionsfonds an sich keine Garantien. Dieses Problem wird jedoch regelmäßig durch eine produktseitige Beitrags-Garantie (die jedoch nur zum vereinbarten Ablauftermin greift) geregelt. Eine solche Regelung ist schon deshalb sinnvoll, da der Arbeitgeber für die Durchführung der bAV haftet.

Unterstützungskasse

Bei einer Unterstützungskasse handelt es sich um ein Unternehmen, ähnlich einer Versicherungsgesellschaft. Auch hier besteht die Hauptleistung darin, Renten zu erbringen. Bei der Unterstützungskasse gibt es die Besonderheit, dass es weder der Höhe nach noch dem Grund nach eine Leistungszusage gibt. Jedoch haftet auch hier der Arbeitgeber, sodass unterm Strich das Risiko für den Arbeitnehmer sehr gering ist. Diese Form wird auch als pauschaldotierte Unterstützungskasse benannt.

Eine weitere Form ist die rückgedeckte Unterstützungskasse. Hier schließt die Unterstützungskasse zur Absicherung und Finanzierung der geplanten Leistungen ihrerseits einen Versicherungsvertrag ab. Aus diesem Grund ist auch hier eine Versicherungsgesellschaft häufig „Eigentümer“ bzw. Gründer der Unterstützungskasse. Diese Form ist gängiger und kann durch Sicherheiten oder Garantien eines Versicherungsunternehmens der sinnvollere Weg sein.

Pensionszusage

Ist ein einseitiges Versprechen der Firma an einen Mitarbeiter, später eine Leistung zu erhalten. Dies kann genauso eine Alters-Rente wie eine Berufsunfähigkeitsrente umfassen und oder Hinterbliebenen-Versorgung.

Es handelt sich hierbei zunächst also nicht um einen ausfinanzierten Vertrag – und hier gibt es auch keine Gehaltsumwandlung. Alles Kosten gehen voll zu Lasten der Firma. Erst bei Fälligkeit von Leistungen aus dieser Zusage fallen für den (ehemaligen) Arbeitnehmer Steuer und ggf. Sozialversicherungsbeiträge an.

9. Wer schließt den Vertrag zur betrieblichen Altersversorgung?

Allgemein gilt beim Vertragsschluss einer bAV:

  • Der Arbeitgeber ist immer Vertragspartner
  • Der Arbeitnehmer ist immer die versicherte Person

10. Ansparphase und Auszahlphase: Was ist das genau?

11. Die Ansparphase:

Ist die Zeit von Vertragsabschluss bis Beginn der Rentenzahlung aus diesem Vertrag.

Die Spar- und Versicherungsraten werden technisch immer durch den Arbeitgeber erbracht. Überwiegend werden diese Beträge jedoch über die Gehaltsabrechnung dem Mitarbeiter in Rechnung gestellt. Hier spricht man von Gehaltsumwandlung.

Bei der Pensionszusage wie z. B. einer Gesellschafter- oder Geschäftsführer-Versorgung gibt es keinerlei Vorschriften, wie die Ansparphase erfolgen muss. Allerdings wird in diesem Zusammenhang häufig fälschlicherweise behauptet oder angenommen, die Finanzierung erfolge über eine Versicherung. Theoretisch denkbar ist, dass eine Versicherungszusage nicht ausfinanziert wird und hierdurch zunächst einen rein buchhalterischen Vorgang darstellt. Diese Variante wäre

jedoch total fahrlässig, weshalb ich davon abrate.

12. Die Auszahlphase:

Ist der Zeitraum, ab dem eine Rente an den ehemaligen Arbeitnehmer ausgezahlt wird bzw. mit einer einmaligen Summe abgefunden wird.

Es gibt es je nach Durchführungsweg  die Möglichkeit von Renten-Garantie-Dauern für die Auszahldauer.

13. Muss ich die Auszahlungen einer betrieblichen Altersversorgung versteuern?

Ja, auf Auszahlungen einer bAV fällt die Einkommenssteuer an, als auch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Ausgenommen von der sind Alt-

Regelungen, die vor 2004 geschlossen wurden und mit einer Pauschalversteuerung laufen.

14. Ist es ratsam, Zusatzversicherungen zur bAV abzuschließen?

Ziel der bAV ist die Förderung der Altersversorgung, dennoch können Zusatzversicherungen wie Tod, Unfalltod und Berufsunfähigkeit eingeschlossen werden. Der Abschluss von Zusatzversicherungen erscheint jedoch aus vielen Gründen eher als unsinnig – genauer gesagt ist es ratsamer, solchen Versicherungsschutz in getrennte Verträge zu packen.

15. Welche Förderungen gibt es für neu abzuschließende Verträge?

Der Grundsatz der heutigen Förderung für neu abzuschließende Verträge besagt:

Für Beiträge die in eine bAV eingezahlt werden, wird vom Arbeitgeber keine Einkommensteuer abgeführt, werden keine Sozialversicherungsbeiträge (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, gesetzliche Rente und gesetzliche

Unfallversicherung) abgeführt, zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss von 15 % auf den Beitrag des Arbeitnehmers obendrauf.

Hinweis: Seit 2019 erhält der Arbeitnehmer zusätzlich auf seinen Beitrag einen Zuschuss von 15 % vom Arbeitgeber. Das gilt allerdings nur, solange der Arbeitgeber auch Sozialabgaben spart! Für Altverträge (vor dem 01.01.2019 abgeschlossen) ist dieser Zuschuss erst ab 2022 vom Arbeitgeber zu leisten.

Der Zuschuss ist begrenzt auf folgende Durchführungswege:

  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds

16.  Können Arbeitnehmer den Durchführungsweg der bAV frei wählen und haftet der Arbeitsgeber?

Der Arbeitgeber darf bestimmen, welche Form der betrieblichen Altersversorgung in seinem Betrieb abgeschlossen werden  (Direktversicherung, Unterstützungskasse etc.). Der

Arbeitgeber darf ebenfalls bestimmen, mit welchem Anbieter (also die Versicherungsgesellschaft xxx oder die Pensionskasse xxx oder…) die Verträge abzuschließen sind. Bestimmt der Arbeitgeber den Weg und oder den Anbieter, so haftet dieser auch dafür, wenn später die Leistungen dieses Vertrages nur minderwertig sind.

Haftung des Arbeitgebers § 1 Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG)

„Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt.“

Somit gilt grundsätzlich, dass der Arbeitgeber eine gute Entscheidung treffen sollte bei der Frage, mit welcher Gesellschaft „er“ zusammenarbeitet und welchen Durchführungsweg „er“ anbietet. Der Arbeitgeber muss sich allerdings nicht festlegen, sondern kann auch dem Arbeitnehmer die Wahl lassen. Das ist aus Gründen der geringeren Haftung für den Arbeitgeber interessant.

Ausnahmen von der vollständigen Haftung:

Beitragsorientierte Leistungszusage. Dort wird nur garantiert, dass bei Fälligkeit des Vertrages die Höhe der Auszahlung mind. den Beiträgen entspricht. Diese Haftung übernimmt regelmäßig der Anbieter bzw. die Versicherungsgesellschaft.

Tarifpartner-Modell ab 2019. Dort wird sogar nur die Zahlung des Beitrages garantiert. Danach erfolgt keine weitere Haftung durch den Arbeitgeber. Selbst eine Insolvenzsicherungs-Pflicht entfällt.

17. Was sollte ich vor Abschluss eines Vertrages zur betrieblichen Altersversorgung beachten?

Das Angebot an betrieblicher Altersversorgung ist umfangreich und bietet für jeden individuellen Bedarf geeignete Lösungen. Bevor Sie einen Vertrag zur bAV abschließen, sollten Sie folgende Fragen für sich klären:

  • Welche Versorgungsform kommt für Sie infrage?
  • Sind die Vorteile größer als die Nachteile? (Steuer, Sozialversicherung, Vererbbarkeit)
  • Aus Arbeitgeber-Sicht: Gibt es Personengruppen die besonders gefördert werden sollen? Z.B. Prokuristen, Key-Account-Manager etc.?
  • Gibt es bestehende Verträge – was soll mit denen passieren?
  • Gibt es ein Gesamt-Konzept für das Unternehmen?

18. Haben Sie Fragen zur betrieblichen Altersversorgung?

Wenn Sie Unterstützung bei der Auswahl einer geeigneten betrieblichen Altersversorgung wünschen oder individuelle Fragen haben, kontaktieren Sie mich einfach.

Sie erreichen mich:

telefonisch unter: +49 (0) 461 – 940 3 111

per E-Mail unter: makler@andreas-b.eu