Private Rentenversicherung und Lebensversicherung einfach erklärt

Private Rentenversicherung:

Sparvertrag. Überwiegend für das Rentenalter .

Welche Möglichkeiten zur Beitragszahlung gibt es?

  • Regelmäßige Beiträge: monatlich / vierteljährlich / halbjährlich / jährlich.
  • Einmalbeitrag: Für sofortbeginnende Renten-Auszahlungen oder aufgeschobene Rentenversicherungen
  • Sonderzahlungen: Bei aufgeschobenen Rentenversicherungen sind zur Erhöhung des vereinbarten Kapitals bzw. der vereinbarten Rente Sonderzahlungen möglich.

Gibt es Staatliche Förderung in der Sparphase?

Nein, bei aufgeschobenen Privaten Rentenversicherunge gibt es keine Förderung in der Sparphase.

Ist die Auszahlung nur in Form einer Rente möglich?

Neben der lebenslangen Rentenzahlung ist alternativ auch die Zahlung einer einmaligen Summe möglich.

Was passiert mit dem Geld, wenn das Leben kurz ist?

Ihr Geld geht nicht verloren, Sie können es vererben. Durch vertragliche Optionen gibt es in der Rentenphase bis zu 25 Jahre Garantiezeit oder die Auszahlung des Restkapitals.

Gibt es eine Staatliche Förderung bei der Auszahlung?

Grundsätzlich ja, es kommt jedoch drauf an.

Bei Rentenzahlung: Geringe Besteuerung mit Ertragsanteilsbesteuerung. Je höher das Alter des Vertragsparners beim erstmaligen Rentenbezug ist, desto höher der steuerfreie Anteil.

Bei Einmalzahlung:  Eigenbeiträge (also die selbst geleisteten Zahlungen) werden steuerfrei ausgezahlt. Die darüber hinaus gehenden Erträge werden zu  50 % steuerfrei gestellt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind (Mindestalter 62 Jahre und zu diesem Zeitpunkt bereits zurück gelegte Vertragsdauer mind. 12 Jahre).

Gibt es ergänzenden Versicherungsschutz?

Versicherungsschutz gegen Beitrag ist wie folgt möglich für und bei: Unfall, Berufsunfähigkeit, Tod.

Private Lebensversicherung

Wie oben – aber zusätzlich ist die Absicherung des Todesfalles ein Muss. Wird auch unter „Kapital-Lebensversicherung“ oder „kapitalbildende Lebensversicherung“ geführt.

Risiko-Lebensversicherung

Absicherung des Todesfalles – häufig zur Absicherung von Krediten, Hypotheken oder allgemein für die Familie / Hinterbliebene.

Sparbeiträge sind nicht vorhanden – es gibt keine Auszahlung bei Ablauf oder Kündigung des Vertrages.

Hauptleistung ist somit der  Todesfall der versicherten Person. Zusatzversicherungen sind ebenfalls möglich (Unfall, Berufsunfähigkeit)