Einbeziehung der Selbständigen in das System der Gesetzlichen Rentenversicherung

Arbeitsminister Hubertus Heil plant – der Selbständige wird verpflichtet. So der aktuelle Stand.

Auf der einen Seite haben wir die Gesetzliche Rente (Deutsche Rentenversicherung Bund oder gleichgestellte Institutionen) mit dem System der Umlagefinanzierung und auf der anderen Seite haben wir die Privatwirtschaft mit einer angesparten Altersvorosrge: Bekannt unter Rürup – Rente oder auch Basis-Rente.

Sie -wir- sollen also künftig ausschließlich die Wahl zwischen diesen zwei Alternativen haben.

Nun scheint es ernst zu werden – mit dem letzten Koalitionsvertrag wurde die Einführung einer Pflichtversicherung für Selbständige und Freiberufler beschlossen.

Derzeit arbeitet die Regierung an einem Gesetzes-Entwurf zur Festlegung einer Versicherungspflicht für die Altersversorgung. Was auch immer wir davon halten – es zählt nicht. Mit der geplanten Gesetzeseinfühung im laufenden Jahr 2020 oder spätesten 2021 gibt es dann nur noch die Wahl zwischen den im Gesetz benannten Systemen. Nach jetzigem Kenntnisstand ist dieses die Wahl zwischen der Gesetzlichen Rente und der Rürup-Rente, auch genannt Basis-Rente. Unklar ist noch die Höhe der künftigen Beiträge.

Hier ein paar Informationen zur Unterscheidung der Systeme:

Gesetzliche Rentenversicherung (GRV):

  • Wer ist der Träger der GRV? Siehe Tabelle unten.
  • Wie werden die Renten finanziert?  Die laufenden Renten werden finanziert durch die derzeitigen Beitragszahler. Das bedeutet, wenn Sie heute Beiträge in das System der GRV einzahlen, dann werden diese Gelder nicht angespart, bei Seite gelegt oder sogar wertsteigernd angelegt. Ihre Beiträge wandern ohne großen Umweg zu den heutigen Rentner und werden somit sofort ausgegeben.
  • Wie hoch fällt später die Altersrente aus? Die Höhe der künftigen Rente ist eine politische Entscheidung. Das System wurde bereits zigfach geändert – ebenso die Höhe der tatsächlichen Renten oder der erhofften Renten. Derzeit gibt es ein Punktesystem mit einer zusätzlichten Gewichtung bezüglich Zeitpunkt der Beitragszahlung
  • Wo wird die Rente ausgezahlt? In Deutschland und in Staaten der EU

Rürup- / Basis-Rente

  • Wer bietet eine Rürup-Rente an / ist Träger? Fast jede (Lebens-)Versicherungsgesellschaft. Die Produkte müssen jedoch zuvor durch ein staatliches Zertifizeriungsverfahren laufen.
  • Gab es die Rürup-Rente schon immer? Hierbei handelt es sich um kein historisch gewachsenes Anlageprodukt, sondern vielmehr um einen gesetzlich geschaffenen Rahmen als Ersatz oder Ergänzung der Geseztlichen Rentenversicherung. Kreiert von dem Politiker Bert Rürup.
  • Die Beiträge werden am Kapitalmarkt angelegt. Dafür gibt es verschiedenste Möglichkeiten.
  • Stark eingeschränkte Vererbbarkeit der Gelder / Ansprüche – in Anlehnung an die Vorschriften zu GRV
  • Kann ich mir das Geld in einer Summe auszahlen lassen? Nein, das ist nicht vorgesehen. Analog zur GRV.
  • Kann ich die Rürup-Rente als Sicherheit bei der Bank für ein Kredit hinterlegen? Nein, das ist nicht vorgesehen – genau wie in der GRV.

Wo sind dann die Unterschiede zwischen GRV und Rürup?

Im Wesentlichen liegt der Unterschied in der Verwendung der eingezahlten Beiträge – siehe auch oben. Darüber hinaus besteht ein bisschen mehr Flexibilität bei Versicherungsgesellschaften hinsichtlich der Produktausgesaltung wie z.B. Wegfall oder Einschluss einer Berufsunfähigkeitsabsicherung, der Höhe der Absicherung und letztendlich der Auswahl des Versicherungsträgers.

Tabelle der GRV-Träger

Neben den in der Tabelle genannten Trägern gibt es dann noch spezielle Träger im Sinne von Versorgungswerken. Z.B. von Ingenieuren, Architekten, Steuerberater und Rechtsanwälte sowie Notaren.

Deutsche Rentenversicherung Bund
10704 Berlin
Telefon 030 865-1
Telefax 030 865-27240

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Pieperstraße 14-28
44789 Bochum
Telefon 0234 304-0
Telefax 0234 304-53050

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
76122 Karlsruhe
Telefon 0721 825-0
Telefax 0721 825-21229

Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
81729 München
Telefon 089 6781-0
Telefax 089 6781-2345

Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg
Bertha-von-Suttner-Straße 1
15236 Frankfurt (Oder)
Telefon 0335 551-0
Telefax 0335 551-1295

Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
30875 Laatzen
Telefon 0511 829-0
Telefax 0511 829-2635

Deutsche Rentenversicherung Hessen
Städelstraße 28
60596 Frankfurt/Main
Telefon 069 6052-0
Telefax 069 6052-1600

Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
Georg-Schumann-Str. 146
04159 Leipzig
Telefon 0341 550-55
Telefax 0341 550-5900

Deutsche Rentenversicherung Nord
Ziegelstraße 150
23556 Lübeck
Telefon 0451 485-0
Telefax 0451 485-1777

Deutsche Rentenversicherung Nordbayern
95440 Bayreuth
Telefon 0921 607-0
Telefax 0921 607-398

Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen
Huntestraße 11
26135 Oldenburg
Telefon 0441 927-0
Telefax 0441 927-2563

Deutsche Rentenversicherung Rheinland
40194 Düsseldorf
Telefon 0211 937-0
Telefax 0211 937-3096

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
Eichendorffstraße 4-6
67346 Speyer
Telefon 06232 17-0
Telefax 06232 17-2589

Deutsche Rentenversicherung Saarland
Martin-Luther-Straße 2-4
66111 Saarbrücken
Telefon 0681 3093-0
Telefax 0681 3093-199

Deutsche Rentenversicherung Schwaben
Dieselstraße 9
86154 Augsburg
Telefon 0821 500-0
Telefax 0821 500-1000

Deutsche Rentenversicherung Westfalen
48125 Münster
Telefon 0251 238-0
Telefax 0251 238-2960