Unterstützungskasse

Ist ein Unternehmen ähnlich einer Versicherungsgesellschaft. Deren Haupt-Leistung ist die Erbringung von Renten.

Bei der Unterstützungskasse gibt es die Besonderheit, dass es weder der Höhe oder dem Zeitpunkt nach noch dem Grund nach einen Leistungsanspruch gibt.

Jedoch haftet auch hier der Arbeitgeber, sodass unterm Strich das Risiko für den Arbeitnehmer sehr gering ist. Außerdem sieht die laufende Rechtsprechung dem Grunde nach einen Leistungsanspruch vor.

Diese Form der Unterstützungskasse wird auch als pauschaldotierte Unterstützungskasse benannt.

Eine weitere Form ist die rückgedeckte Unterstützungsasse. Hier schließt die Unterstützungskasse zur Absicherung und Finanzierung der geplanten Leistungen ihrerseits einen Versicherungsvertrag ab. Aus diesem Grund ist auch hier regelmäßig eine Versicherungsgesellschaft „Eigentümer“ bzw. Gründer der Unterstützungskasse. Diese Form ist gängiger und kann durch Sicherheiten / Garantien eines Versicherungsunternehmens der sinnvollere Weg sein.