Weitere -vertiefende- Informationen zur Basis-Rente bzw. Rürup-Rente

Wofür steht die Rürup- /Basis-Rente und wie ist sie zustande gekommen?

Die Rürup-Rente (oder korrekter Basis-Rente) ist per 01.01.2005 im Rahmen des Altersvorsorge-Gesetzes in Deutschland eingeführt worden. Der Begriff kommt von dem „Erfinder“ Bert Rürup.

Welche Besonderheiten hat die Basis-Rente?

Auf Grund der Ausrichtung an der Gesetzlichen Rentenversicherung ist die Leistung ausschließlich als Leibrente (lebenslange Rente) für die Versicherte Person vorgesehen. Damit ein Vertrag als Rürup-Rente anerkannt wird, muss dieses Produkt den staatlichen Vorgaben entsprechen und somit vorab lizensiert sein. Hierfür gibt es eine spezielle Anlaufstelle für Produktgeber.

Leistungsempfänger einer solchen Leibrente ist regelmäßig der Versicherungsnehmer (Vertragspartner) – der Vertragspartner muss zwingend Versicherte Person sein. Eine Auszahlung in anderer Form als der Leibrente ist zu keinem Zeitpunkt und in keiner Form – auch nicht anteilig – vorgesehen.

Für wen ist die Basis-Rente oder Rürup-Rente sinnvoll?

Angedacht wurde diese Form insbesondere für Selbständige und Freiberufler als Ergänzung oder Alternative zur Gesetzlichen Rentenversicherung.

Welchen Unterschied gibt es zur Gesetlichen Rente?

Im Gegensatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) werden die Beiträge verzinslich angelegt. In der GRV dagegen werden die laufenden Beiträge sofort ausgegeben bzw. verteilt (Umlagefinanzierung) an die aktuellen Leistungsempfänger. Dies betrifft die Leistungsarten Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente (altes Recht für Personen bis Geburtsjahr 1960), für Bezieher von Erwerbsminderungsrente und besondere Leistungen wie Kur / Wiedereingliederungsmaßnahmen in´s Arbeitsleben.

Wie wird die Basis-Rente steuerlich behandelt?

Die Basis-Rente wird einerseits in der Anspar-Phase steuerlich gefördert (siehe Rürup-Rente – einfach erklärt), andererseits aber auch besteuert in der Leistungsphase. Dieses nennt sich nachgelagerte Besteuerung.

Kann ich die Leistungen auch vererben?

Die Weitergabe von Ansprüchen ist sehr stark eingeschränkt.

Die Mitversicherung eines Lebens-/Ehepartners (und Kinder sofern und solange kindergeldberechtigt – somit bis max. zum 27. Lebensjahr) ist möglich – ob es sich rechnet, ist fallweise zu prüfen.

Ansprüche aus dem Vertrag sind außerhalb des zuvor genannten Bezugsrechtes weder vererbbar noch beleihbar und somit auch nicht veräußerbar.

Es wird also viele Fälle geben, wo das bereits eingezahlte Geld eines einzelnen Verstorbenen der Versicherten Gemeinschaft (bzw. Bank bei Bank-Sparprodukten) als außerordentlicher Gewinn zugerechnet wird. Sprich das Geld ist für andere Verwandte, Freunde, Bekannte nicht greifbar!

Ist die Basis-Rente Hartz-IV-sicher?

Wie bereits erwähnt (siehe Rürup-Rente – einfach erklärt) sind solche Basis-Renten-Verträge weder abtretbar, beleihbar, verkaufbar oder ähnliches. Somit sollte ein solcher Vertrag vor dem Zugriff von Dritten wie z.B. Gläubigern bei einer Insolvenz sicher sein. Das ist soweit theoretisch gewollt und richtig, jedoch kann dieses Recht einem höherrangigen Recht entgegenstehen. Sollte jemand eine Öffentliche Leistung (z.B. Arbeitslosengeld II / Hartz IV) oder ähnliches beantragen, so kann diesem zugemutet werden, zunächst sein Erspartes aufzubrauchen. Es gibt zwar ein sogenanntes Schonvermögen, dieses ist jedoch stark begrenzt. Entsprechende Urteile liegen vor. Lassen Sie sich also nicht täuschen – das Produkt ist somit nicht sicher gegenüber Hartz IV.

Sind die Beiträge für Zusatzversicherungen auch gefördert?

Die Beiträge als auch die Leistungen einer Zusatzversicherungen (z.B. für Todesfall, Berufsunfähigkeit, Unfall) werden behandelt wie die Hauptbeiträge bzw. Hauptleistung des Vertrages.

Wie wird die Basis-Rente im Alters-Einkünfte-Gesetz geführt?

Die Basis-Rente bzw. Rürup-Rente fällt organisatorisch in die Schicht I (von III) des Alters-Einkünfte-Gesetzes. Neben dieser fällt noch die Gesetzliche Rentenversicherung und gleichgestellte Versorgungsträger / Kammern in die Schicht I.

Wie ist die Besteuerung der auszuzahlenden Rente?

In 2019 liegt der zu versteuernde Anteil für den Bezug von Altersrenten bei 78 %. Ab 2040 liegt dieser Satz bei 100 %. Bis dahin bzw. dazwischen steigt der Anteil jedes Jahr. Bis 2020 ist die jährliche Steigerung 2 % ab 2021 ist die jährliche Steigerung 1 %.

Das führt dazu, dass bei vielen Sparern eine vollständige Besteuerung fällig wird, während in der Ansparphase ein kleinerer Teil steuerlich absetzbar ist.

  • 2019 somit 78 %
  • 2020 somit 80 %
  • 2021 somit 81 %
  • 2022 somit 82 %
  • 2023 somit 83 %

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